F.A.Q. | Häufig gestellte Fragen
Soll ich mich bereits anmelden, auch wenn die Austragungsorte und Termine noch nicht feststehen?
Ja. Das ist besonders wichtig, weil wir die Wünsche der Kandidaten berücksichtigen wollen und bereits bei der Planung die Anzahl der Interessenten kennen müssen.
Ist meine Anmeldung verbindlich?
Nein. Mit dieser Absichtserklärung zur Teilnahme gehst Du keine Verpflichtung ein - weder zur tatsächlichen Teilnahme noch für das Startgeld. Das entscheidest Du erst später. Deine Anmeldung entspricht also nur einer Absichtserklärung, daß Du teilnehmen möchtest. Erst nach Zahlung der Startgebühr wird Deine Teilnahme für uns verbindlich, das heißt, wir garantieren dann Deine Teilnahmemöglichkeit.
Muß ich bereits bei der Anmeldung eine Startgebühr entrichten?
Nein. Das Startgeld wird erst fällig, nachdem Austragungsorte und Termine feststehen. Wir informieren Dich darüber frühestmöglich per Email. Dann erst entscheidest Du definitiv, ob Dir Ort und Termin passen. Falls nicht, sagst Du per Email ab, und wir streichen Dich wieder von der Liste. Oder Du zahlst jetzt Dein Startgeld - weil Du bei Deiner Teilnahmeentscheidung bleibst.
Wie hoch ist das Startgeld, wann wird es fällig?
Das Startgeld beträgt EUR 25,00. Nachdem wir den interessierten Kandidaten den Austragungsort und den Eventtermin mitgeteilt haben, bieten wir unsere verbindliche Teilnahmezusage an. Dabei nennen wir die Bankdaten zwecks Überweisung. Erst durch die Zahlung des Startgeldes ist der Kandidat teilnahmeberechtigt.
Wofür wird das Startgeld verwendet?
Im Startgeld bereits enthalten sind die Kosten für das Essen und die alkoholfreien Getränke des Kandidaten. Wir verwenden das Startgeld zudem, um damit einen Teil des Mehraufwandes pro Kandidat für Urkunden, Gewinne und den Onlinesupport abzudecken. Auch wird durch die Entrichtung des Startgeldes für den Veranstalter mehr Sicherheit geboten, dass die angemeldeten Kandidaten beim Eventtermin tatsächlich erscheinen.
Was passiert, falls ich beim Termin doch nicht erscheinen kann?
Falls wir Deine Teilnahmemöglichkeit bestätigt haben, Du aber verhindert bist, werden wir versuchen, Deine Startgebühr anzurechnen und Dich zu einem anderen Termin - sofern geboten -, ggf an einem anderen Austragungsort, einzuladen. Eine Rückzahlung der Startgebühr ist grundsätzlich nicht möglich, denn sie dient mit dazu, die Kosten der Vorbereitung für den Contest zu decken. Die Startgebühr ist auch nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Rückzahlung der Startgebühr ist nur möglich, wenn das Wettessen aus solchen Gründen nicht stattfindet, welche vom Veranstalter zu vertreten sind.
Ich bin noch keine 18 Jahre alt, möchte aber trotzdem als Kandidat teilnehmen. Geht das?
Falls Du beim Contest mindestens 16 Jahre alt bist, geht das. Aus haftungsrechtlichen Gründen aber nur so: Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten muß vorgelegt werden und dieser muß Dich auch persönlich beim Wettessen begleiten.
Wer ist online?
Aktuell sind 225 Gäste und keine Mitglieder online